FBA#074 – Das Ende für die China Händler

Hallo Miteinander, in der praktisch letzten Arbeitswoche vor den Weihnachtstagen, habe ich mich um viele bürokratische Dinge gekümmert.

Verpackungslizensierung 2019

Wie ich bereits in diesem Artikel geschrieben habe, gibt es eine neue Herausforderung bei der Lizenzierung deiner Verpackung und Kartonagen. Zusätzlich muss man sich bei der LUCID Verpackungsregistierungsstelle melden.

Ich habe meine abgeschätzten Mengen bei Veolia angemeldet und nun bereits in LUCID eingetragen. 

GS1 und Co

Je nach finanzieller Planung macht es Sinn die jährlichen Zahlungen noch im alten Jahr unterzubringen. Die GS1 verlangt eine jährliche Mitgliedsgebühr und mit Freude habe ich ihnen überwiesen. 🙁

Weiters bin ich aktuell noch am überlegen, eine weitere Marke anzumelden. Hauptsächlich darum um die Zahlung als IST Versteuerter, noch in 2018 zu haben. 

Fauler Entrepreneur

Leider bleibt die Marke dann aber einige Zeit „leer“, da ich zwar viele Ideen und Anfragen habe, aber nichts zur Spruchreife ausgearbeitet habe. Es geht mir dabei auch um die grundlegende Idee, dass ich mit dieser Marke alles richtig machen will. Beim durchklicken auf Amazon und der Produktrecherche, komme ich immer wieder auf Händler/Marken die einfach ein schlüssiges und stimmiges Bild übermitteln. Mein Händleraccount sieht ein bisschen wie ein Sauhaufen aus.

Mit einer neuen Ausrichtung und Marke kann ich versuchen, aus meinen gemachten Fehlern zu lernen und zu einen wirklichen Markenaufbau zu gestalten.

Weg mit den Chinesen?

Einer der interessantesten Punkte die zuletzt diskutiert werden, ist die Haftbarkeit der Marktplätze. Das neue Gesetz wird ab 01.01.2019 in Deutschland gültig und besagt, dass Amazon für die Steuervermeider haftbar gemacht werden kann.

Für mich bedeutet dies einfach betrachtet, dass am 01.03.2019 viele Chinesen vom Marktplatz Amazon verschwinden werden. Was glaubt ihr????

Andererseits bedeutet dies aber auch für uns Händler, dass wir uns frühzeitig um eine Bestätigung beim Finanzamt kümmern müssen. Als deutsche/EU Händler hat man zwar eine Übergangsfrist, aber lieber etwas früher dran sein.

22f-Bescheinigung

ab 01.01.2019 mit USt 1 TJ – Formular beantragen

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