FBA#137 – Amazon Gebührenänderung 2021 und Steuer Fragezeichen

Hallo Miteinander, Amazon hat seine jährliche Gebührenerhöhung angekündigt. Grund zur Sorge… nicht wirklich. Die Sorgen machen wir uns über andere Themen.

Was ändert sich?

Im Allgemeinen muss man sagen, es tut sich nicht viel. Noch dazu hat Amazon im Coronajahr 2020 keine großen Preisöänderungen durchgeführt.

Wenn ich mir die neue Preistabelle ansehe, sind die Versandkosten in Deutschland bei FBA „nur“ um 0,10 – 0,15€ angehoben worden. Deutlicher fällt die Erhöhung bei grenzüberschreitenden Sendungen auf. Bereits bei der letzten Erhöhung habe ich darauf hingewiesen und mich darüber geärgert. Diesmal wird wieder um einiges erhöht. Im Schnitt 0,25 – 0,50€.

Versand Standard Paket bis 1kg:

aktuelle KostenFBA Kosten ab 08.07.2021Änderung
Versand DE3,22 €3,38€+ 0,14 €
Versand DE in die EU7,23 €7,66 €+ 0,43 €

Interessanter ist die Tatsache, dass die Strafgebühr, bei nicht Teilnahme am Logistiksystem Lagerung Polen/Tschechien, von 0,50€ auf 0,35€ gesenkt wird.

Zusammengefasst sehe ich die Preisänderungen für FBA in Deutschland als normale Anpassung an. Komplizierter wird die Sache bei der Betrachtung von Versand mit dem europäischen Versandnetzwerk in ein anderes EU Land. Ohne der Nutzung einer Lagerung in dem jeweiligen Land, sind die Versandkosten beim Beispiel vom 1kg Paket, mit 7,66€ nicht zu unterschätzen. Wenn man nun noch die Steuerthematik betrachtet, stellt sich schon die Frage wie sinnvoll ein Verkauf außerhalb von Deutschland wirklich ist.

Steueränderung Amazon führt die Steuer ab???

Letzte Woche kam diese interessante Email:

Amazon will be required to collect and remit VAT on your B2C sales of goods on Amazon in the following situations:

  • Goods shipped from an EU location to the EU customer where you, the seller, are not established in the EU; and
  • Goods shipped from a non-EU location directly to the EU customer where the value of the shipment does not exceed €150 – specific customs declaration and labelling requirements will apply for these shipments.

Mir persönlich war nicht bewusst, dass nun Amazon die Steuer sammelt und abführt (bei den obigen beiden Fällen) Da stellt sich mir die Frage, wie das wiederum in der Steuererklärung abgebildet werden muss? Absehbar war es mM schon, weil die Transaktionslisten von Amazon bereits eine Zeit lang die neuen Spalten zur Steuer enthielten.

Eigentlich ja super wenn Amazon dies für einen erledigt – die Frage ist nur wird das auch so funktionieren? Alleine mein großes Sorgenkind die EU Ust Reform und der nicht fertig gedachten OSS und Liefergrenzen, lässt böses ahnen. Aktuell ist mein Stand immer noch der, dass man nicht gleichzeitig den one stop shop nutzen und die Meldung im Land mit vorhandenem Warenlager=steuerlichen Registrierung machen darf. Die Frage wie mit den innergemeinschaftlichen Verbringungen umgegangen wird ist für mich persönlich offen.

Der schlimme Punkt ist die Aussage, dass „…einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU und alle Umsätze…“ zählen. d.h. man darf hier nicht mischen und somit auch nicht OSS nutzen wenn man in einem EU Land direkt meldet.

Somit bleibt meine aktuelle persönliche Meinung dabei…. nach byebye Uk kommt nun byebye EU … Verkauf nur in DE bzw. dort wo ich sowieso schon Steuern melden muss. Ergo nix wird besser, sondern ich streiche potentielle Kundschaft weg.

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