FBA#138 – Amazon FBA und One Stop Shop 2021

Hallo Miteinander,

ich habe mich schon öfters über die Steueränderungen ausgelassen, aber nach eineiger genaueren Recherche ist alles vielleicht nur halb so schlimm?

One Stop Shop ab 01.07.2021

Der neue Wurf der Steuererleichterung ist der sogenannte One Stop Shop. Ab 01.07.2021 ist dieser nutzbar und soll für die Umsatzsteuer einiges an Erleichterung bringen. Wenn du nur in deinem Heimatland lagers und an andere EU Länder sendest brauchst du keine extra Registrierungen mehr und meldest dies über die EU-OSS Schnittstelle des Heimatlandes.

OSS für B2C und EU Lieferschwelle

Man muss aber darüber im klaren sein, dass für den OSS nur B2C Verkäufe gelten. Verkäufe an Businesskunden B2B kommen nicht in die neue Meldung mit hinein.

Weiters hat man sich Gedanken zu den einzelnen unterschiedlichen Lieferschwellen gemacht und diese werden durch eine einheitliche EU weit gültige ersetzt. d.h. wenn du Ware um 9.999€ nach Frankreich verkaufst und 2€ nach Spanien ist diese Lieferschwelle überschritten. Ab dem Überschreiten der Lieferschwelle ist die Steuerrate des Ziellandes Eu-weit anzuwenden.

Interessant ist auch die Tatsache, dass es keine extra Regelung in Bezug auf die Lieferschwelle und dem erst ab 01.07. beginnenden OSS gibt. Was wiederum bedeutet, dass man mit Start der OSS wahrscheinlich die 10.000€ Lieferschwelle überschritten hat. Betrachtungsraum ist ab 01.01.2021 (nicht ab 01.07)

Amazon FBA Lager in der EU

Amazon ist mit seinem Logistiksystem natürlich schneller, als die Gesetzgebung. Wer Lagerungen in unterschiedlichen Ländern durchführt z.B. CEE in Polen und Tschechien oder gar PANEU muss weiterhin in den Lagerländern registriert sein. Die Meldung der innergemeinschaftlichen Verbringungen erfolgt immer noch in der Steuererklärung der jeweiligen Länder.

Zusammenfassung

  • B2C Lieferungen Lagerland ins EU Ausland werden im Heimatland OOS gemeldet
  • Verkäufe innerhalb des Lagerlands, werden in der Lagerland USt Erklärung gemeldet
  • Lieferschwelle 10.000€ EU weit – ab 01.01.2021 wird gezählt –> Steuersatz = Zielland
  • EU Warenverschiebungen = innergemeinschaftliche Verbringungen kommen in die Lagerland USt Erklärung

Offene Fragen???

Auf Taxdoo gibt es einen sehr umfangreichen Blogpost, den man sich durchlesen sollte.

Ich habe mich bereits für den OOS registriert – die Rückmeldung ist, dass ich „vorregistriert“ bin aber der Abschluss und Zugriff auf das OOS erst mit dem Startdatum 01.07.2021 passiert.

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