Wie gründe ich ein Unternehmen in Österreich

Der erste Schritt zum Ziel, liegt im Start deiner Selbstständigkeit!

Wie im vorigen Beitrag aufgezeigt, muss jeder der eine selbstständige Einnahmequelle auf Gewinnbasis betreibt (auch Internetverdienst) ein Gewerbe anmelden.

Die Schritte für die Anmeldung in Österreich bzw. Deutschland sind großteils ähnlich, es gibt aber schwerwiegende Unterschiede. Als großes Beispiel erwähne ich hier die Kleinunternehmerregelung. Im Gegensatz zu den Infos die ich von DE habe muss man in Österreich bei Überschreiten der Kleinunternehmerregelung rückwirkend die Umsatzsteuer abführen.

Freie und reglementierte Gewerbe in Österreich

Für reglementierte Gewerbe muss je nach Gewerbe ein besonderer Befähigungsnachweis vorgelegt werden, beispielsweise eine Meisterprüfung. In diesem Post gehe ich aber davon aus, dass wir in einem nicht reglementierten Gewerbe tätig sein werden.

Anmeldungen – wohin zuerst?

Bevor man mit der Anmeldung beginnt sollte man meiner Meinung nach ein paar Grundlagen bereitgestellt haben.

Bankkonto: Ich werde jetzt nicht tiefer darauf eingehen, aber es ist erstrebenswert ein eigenes Bankkonto für die Umsätze des Unternehmens zu besitzen. Dadurch erleichtert man sich die Buchhaltung und Trennung zum Privatkonto enorm. Insbesonderes bei Angeboten wie z.B. N26.com wobei man ein Gratis Konto mit Kreditkarte erhält sollte dies kein Problem darstellen.

Emailadresse: Der Schriftverkehr mit dem Finanzamt, SVA usw. sollte zur besseren Übersicht auch getrennt zu den bereits vorhandenen Emails ablaufen. Ich benutze dazu All-Inkl indem ich eine Emailadresse wie z.B. behoerde@… erstelle.

Bürgerkarte: Für weitergehende Anmeldungen und um Zeit zu sparen rate ich die Bürgerkarte zu beantragen. Diese funktioniert zudem mit dem Handy und man signiert dann damit offizielle Abgaben von Dokumenten und muss diese nicht einscannen oder per Post versenden.

Los geht’s!

Wenn man soweit bereit ist, führt der erste echte Schritt der Unternehmensgründung zur Wirtschaftskammer. Hier ist man mit Gründung Pflichtmitglied (inkl. Mitgliedsbeitrag). Meine Meinung ist immer, wenn ich wo verpflichtend Mitglied werde, sollte man davon auch profitieren und das Service nutzen.

Die Wirtschaftskammer bietet Beratungsgespräche an und als wichtiger Punkt, führt auch die Anmeldung kostenfrei aus. Das bedeutet, man wird quasi im Beratungsgespräch als Gewerbetreibender angemeldet.

Achtung Neuförderungsgesetz –> In Österreich gibt es das NeuFöG welches den Unternehmensgründer (bzw. Übernehmer) bei den Gebühren fördert. Die inkludiert die Anmeldegebühren des Gewerbes, aber auch die Gebühren für den Firmenbucheintrag. Auch dabei unterstützt einen die Wirtschaftskammer mit der Erstellung der notwendigen Förderunterlagen.

Weiters sollte man immer vorausschauend agieren, da wenn man die NeuFöG in Anspruch genommen hat auch zusätzliche Erleichterungen wie z.B. bei der Anstellung des ersten Mitarbeiters erhält. Auch wenn dies möglicherweise in weiter Ferne liegt, denn Grundstein legt man jetzt.

Ab zum Gericht

Der nächste Weg, führt von der Wirtschaftskammer zum Gericht. Im Gericht hat man zwei Aufgaben zu erledigen. Die erste liegt darin eine beglaubigte Unterschrift zu erstellen. (Kosten bei mir 64,2€) Wie dies vonstatten geht wird dir bereits bei der WK mitgeteilt. Vorlagen für das erstellen der Dokumente zur Beglaubigung der Unterschrift und das Formschreiben zur Eintragung ins Firmenbuch. Diese benötigt man für den zweiten Schritt, der Eintragung ins Firmenbuch. Die Gebühren zur Eintragung ins Firmenbuch werden von der NeuFöG getragen. Die Gebührenbefreiung gilt aber nicht für die Beglaubigung.

Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz. Der Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter und andere Daten. Dieses Firmenbuch, das vergleichbar ist mit dem deutschen Handelsregister, wird von den Firmenbuchgerichten geführt.

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer, die so ge­nannte Firmenbuchnummer, zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht. Das Firmenbuch ist für jeden einsehbar.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung des Gewerbes, geht es weiter mit dem Gang zum Finanzamt, wo eine Steuernummer beantragt werden muss. Dort sollte man sich zudem darüber beraten lassen, zu welchen Daten man welche Steuererklärung abzugeben hat, welche zwing­end notwendigen Unterlagen zu führen sind. Beim Bundesminister­ium für Finanzen gibt es im Downloadbereich einen kostenlosen, 96-seitigen Leitfaden für neu gegründete Unternehmen, der sicher bei der Klärung erster Fragen hilfreich sein kann. Steuerberater, Vorauszahlungen und Co werde ich in einem anderen Blogpost behandeln.

Die Anmeldung kann auch über das finanzonline Portal durchgeführt werden.

Stehen Importe und Exporte innerhalb der EU an, so muss eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt werden, werden Mit­arbeiter beschäftigt, so sind sie bei der Krankenkasse anzumelden. Zudem gibt es natürlich einige Sonderregelungen wie z.B. bei Mitarbeitern, Datenbanken, Betriebsanlagen usw.

Sozialversicherungsanstalt

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist zuständig für die Kranken- und Pensionsversicherung der Ge­werbetreibenden und freiberuflich Erwerbstätigen. Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast bist du angehalten innerhalb eines Monats dich auch bei der SVA zu melden. Dazu kannst du ganz einfach auf die Homepage der SVA gehen und mittels Bürgerkarte kannst du deine Anmeldung absenden.

Du bist ab dem ersten Tag der Anmeldung eines Gewerbes Pflichtmitglied bei der Sozialversicherung und somit beitragspflichtig. Für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (GSVG) kommt man mit der Mindestbeitragsgrundlage in der PV: EUR 723,52 / Mindestbeitragsgrundlage in der KV: EUR 425,70 auf folgende Beitragszahlungen:

VersicherungszweigMonatlicher Beitrag
PensionsversicherungEUR 133,85
KrankenversicherungEUR 32,57
UnfallversicherungEUR 9,33
SelbständigenvorsorgeEUR 6,51

Somit SVA Befreiung beantragen: Was ich sofort gemacht habe, ist mit der Anmeldung bei der SVA auch einen Antrag auf Beitragsbefreiung abzusenden. Solange man die Erwerbsgrenze von 30.000€ Umsatz / 5.108€ Gewinn nicht überschreitet ist die Befreiung möglich. Wichtig ist es aber darauf hinzuweisen, dass man dann erstens keinen Versicherungsschutz besitzt und zweitens nicht übersehen werden darf wenn man die Grenze überschreitet.

Damit sind wir auch bei der interessanten Aussage zum verflixten 4ten Jahr der Selbstständigkeit. Bei der SVA zahlt man (wenn man keine Befreiung beantragt hat) normalerweise die ersten drei Jahre nur die Mindestbeiträge. Aber Achtung – man bekommt nichts geschenkt oder gefördert – die Differenz auf die errechneten wirklichen Abgabezahlungen des ersten Jahres, werden im 4ten Jahr eingehoben (vom 2ten Jahr im 5ten usw.) –> Rücklagen bilden!

Persönliche Erfahrung und die verlorene Zeit

  • 1te Stunde: Ich muss sagen, dass ich von der Beratung bei der Wirtschaftskammer positiv überrascht war. Das Gespräch war angenehm, informativ und die Anmeldung des Gewerbes bzw. die Bestätigungen für das NeuFöG waren sehr schnell erledigt.
  • 2te Stunde: Ebenso lief der Antrag auf die Firmenbucheintragung schnell vonstatten.
  • 1te Woche: Bis der Firmenbucheintrag retour kam dauerte es ein bisschen. Damit bewaffnet habe ich online meine Erklärung beim Finanzamt gemacht. Weiters gleichzeitig beim SVA gemeldet und eine Befreiung beantragt. Rückmeldung der SVA kam innerhalb von 2 Tagen.
  • 5te Woche: Das Finanzamt lies sich mit ihrer Rückmeldung und der Erteilung einer UID etwas mehr Zeit…

Interessanterweise hat man ab dem Datum der Gewerbeanmeldung ein Monat Zeit sich beim Finanzamt und der SVA zu melden. In Bezug auf die Rückmeldung des Finanzamtes, habe ich aber leider keine Fristen gefunden…

Hervorheben möchte ich nochmals, dass ich im Bezug auf das Service der Organisationen und Behörden sehr positiv überrascht wurde. Freundlich und hilfbereit – nichts mit Servicewüste…

Zusammenfassend sieht man, dass das Gründen eines Unternehmens keine große Sache ist. Man geht zur WKO und zum Gericht, um im Anschluss zwei bis drei Formulare im Internet abzusenden. Tieferen Einblick erhälst du auch auf der Unternehmensserviceseite  des Bundesministerium für Finanzen

Zum Schluss noch ein abschließender Satz zum Geld. Sobald du ein angemeldetes Gewerbe hast wirst du SVA, WKO und ESt. zahlen dürfen. Wie geschrieben SVA mit Befreiung und WKO macht nicht viel aus. Viel interessanter ist hier die Einkommensteuer. Je nachdem welche Umsatz- und Gewinnschätzung du abgibts wird dir deine Zahlung vorgeschrieben. Bei z.B. 5000€ erwarteten Gewinn zahlt man ca. 1700€ ESt. (nebenberuflich).

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